RS Vwgh 2001/7/20 99/02/0051

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Veröffentlicht am 20.07.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 lita;
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs3;
AlVG 1977 §12 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/02/0021 E 9. März 2001 RS 1

Stammrechtssatz

In Bezug auf die Anspruchsvoraussetzung der "Arbeitslosigkeit" kommt es nicht entscheidend darauf an, ob jemand in einem Dienstverhältnis steht (§ 12 Abs. 3 lit. a AlVG) oder selbständig erwerbstätig ist (§ 12 Abs. 3 lit. b AlVG), sondern darauf, ob das anspruchsbegründende Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 12 Abs. 1 AlVG beendet ist und keiner der Ausschlusstatbestände des § 12 Abs. 3 (iVm Abs. 6) AlVG vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999020051.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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