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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/02/0021 E 9. März 2001 RS 1Stammrechtssatz
In Bezug auf die Anspruchsvoraussetzung der "Arbeitslosigkeit" kommt es nicht entscheidend darauf an, ob jemand in einem Dienstverhältnis steht (§ 12 Abs. 3 lit. a AlVG) oder selbständig erwerbstätig ist (§ 12 Abs. 3 lit. b AlVG), sondern darauf, ob das anspruchsbegründende Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 12 Abs. 1 AlVG beendet ist und keiner der Ausschlusstatbestände des § 12 Abs. 3 (iVm Abs. 6) AlVG vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999020051.X01Im RIS seit
18.10.2001