RS Vwgh 2001/7/20 2000/02/0352

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Veröffentlicht am 20.07.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §48;
StVO 1960 §52 lita Z11a;
VwRallg;

Rechtssatz

Wie aus § 52 lit a Z 11a StVO 1960 unschwer abzuleiten ist (arg.:

"...ein solches Zeichen zeigt den Beginn einer Zone an, innerhalb der die durch das eingefügte Zeichen zum Ausdruck gebrachte Verkehrsbeschränkung gilt" ...), bedarf es zur Kundmachung nicht der Aufstellung von Vorschriftszeichen für jede Straße innerhalb des Gebietes, sondern lediglich auf jenen Straßen, wo rechtmäßig in die Zone eingefahren werden darf.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020352.X02

Im RIS seit

12.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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