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19/05 MenschenrechteNorm
FrG 1997 §36 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ohne Einfluss auf die allein nach fremdenrechtlichen Kriterien zu beurteilenden Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes (Hinweis E 2. September 1999, 99/18/0015). Dies deshalb, weil der Maßstab für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit die Verkehrssicherheit (vgl. § 7 Abs. 1 FSG 1997) und die Vermeidung strafbarer Handlungen, die durch das Lenken von Kraftfahrzeugen erleichtert werden (vgl. § 7 Abs. 2 FSG 1997), ist, während der Umfang der durch ein Aufenthaltsverbot zu schützenden Rechtsgüter (vgl. die in Art. 8 Abs. 2 MRK genannten öffentlichen Interessen) ein wesentlich weiterer ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998210338.X04Im RIS seit
27.11.2001