RS Vwgh 2001/7/24 98/21/0338

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Veröffentlicht am 24.07.2001
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FrG 1997 §36 Abs1 Z2;
FrG 1997 §36 Abs2;
FSG 1997 §7 Abs1;
FSG 1997 §7 Abs2;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

Die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ohne Einfluss auf die allein nach fremdenrechtlichen Kriterien zu beurteilenden Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes (Hinweis E 2. September 1999, 99/18/0015). Dies deshalb, weil der Maßstab für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit die Verkehrssicherheit (vgl. § 7 Abs. 1 FSG 1997) und die Vermeidung strafbarer Handlungen, die durch das Lenken von Kraftfahrzeugen erleichtert werden (vgl. § 7 Abs. 2 FSG 1997), ist, während der Umfang der durch ein Aufenthaltsverbot zu schützenden Rechtsgüter (vgl. die in Art. 8 Abs. 2 MRK genannten öffentlichen Interessen) ein wesentlich weiterer ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998210338.X04

Im RIS seit

27.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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