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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Bei Fehlen eines Anspruchs auf eine meritorische Erledigung wurden Rechte der beschwerdeführenden Partei nicht dadurch verletzt, dass die Behörde erster Instanz den Wiedereinsetzungsantrag (meritorisch) abgewiesen und die Berufungsbehörde diese Abweisung bestätigt hat (Hinweis E 25. Oktober 1990, 89/06/0064). (Hier: Versäumung der Frist des § 71 Abs 2 AVG)
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999210214.X01Im RIS seit
27.11.2001