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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49;Rechtssatz
"Abbaufähige Zulagen" (dh Zulagen, die im Zuge des Aufstieges in höhere Bezugsstufen abgebaut, sc durch höhere Bezüge ersetzt werden), Schreibzulagen (zum ähnlichen Fall einer Bildschirmzulage Hinweis auf E 30. Mai 1995, 94/08/0007, welches zum Kollektivvertrag für Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien ergangen ist) bzw Akademiker- oder Maturantenzulagen sind unter den Begriff der Bezüge bzw des Gehaltes zu subsumieren und in die Bemessung der Sonderzahlungen iSd § 14 Abs 2 KollV für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080401.X03Im RIS seit
28.12.2001