RS Vwgh 2001/7/27 97/08/0401

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49;
KollV Angestellte Versicherungsunternehmen Innendienst §14 Abs2;

Rechtssatz

"Abbaufähige Zulagen" (dh Zulagen, die im Zuge des Aufstieges in höhere Bezugsstufen abgebaut, sc durch höhere Bezüge ersetzt werden), Schreibzulagen (zum ähnlichen Fall einer Bildschirmzulage Hinweis auf E 30. Mai 1995, 94/08/0007, welches zum Kollektivvertrag für Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien ergangen ist) bzw Akademiker- oder Maturantenzulagen sind unter den Begriff der Bezüge bzw des Gehaltes zu subsumieren und in die Bemessung der Sonderzahlungen iSd § 14 Abs 2 KollV für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen einzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080401.X03

Im RIS seit

28.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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