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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
EO §183;Rechtssatz
§ 42 NÖ FlVfLG 1975 lässt keinen Raum für einen Feststellungsbescheid, der den Eigentumserwerb im Weg des Zuschlags im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsversteigerung zum Gegenstand hat. Vielmehr ergibt sich aus dem klaren Wortlaut dieser - vom Landesgesetzgeber in Ausführung des § 50 Abs. 2 FlVfGG - erlassenen Gesetzesbestimmung in eindeutiger Weise, dass von dieser Regelung (nur) Verträge, die von den Parteien in verbücherungsfähiger Form abgeschlossen wurden (Flurbereinigungsverträge), oder Parteienübereinkommen, die von der Behörde in einer Niederschrift beurkundet wurden (Flurbereinigungsübereinkommen), erfasst werden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070087.X01Im RIS seit
17.12.2001