RS Vwgh 2001/7/27 2001/08/0076

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §50;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0151 E 12. Mai 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Der Bewertung von Sachbezügen gem § 50 ASVG sind die "grundsätzlichen allgemeinen Vorschriften" zugrunde zu legen, die für die Bewertung von Sachbezügen im Lohnsteuerrecht gelten. Das bedeutet nicht, daß die Bewertung für die Zwecke der Sozialversicherung sich im Einzelfall an die Entscheidungen des für die Bemessung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes zu halten habe (Hinweis E 31.1.1961, 1071/57, VwSlg 5483 A/1961, und E 30.4.1971, 1359/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001080076.X01

Im RIS seit

28.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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