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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
EO §183;Rechtssatz
Bei den in § 43 Abs. 1 Z. 2 NÖ FlVfLG 1975 aufgezählten Erwerbstiteln handelt es sich - ebenso wie bei jenem des Tausches nach § 43 Abs. 1 Z. 1 legcit - um Verträge, somit rechtsgeschäftliche Willenseinigungen zweier oder mehrerer Personen im Rahmen der Privatautonomie, wozu der hoheitliche Akt der Zuschlagserteilung im Sinn des § 183 EO nicht zählt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070087.X02Im RIS seit
17.12.2001