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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0159Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0006 E 21. März 1995 RS 3Stammrechtssatz
Die Begünstigung des § 68 Abs 5 erster Fall EStG 1988 kommt nicht zum Zug, wenn die mit einer erheblichen Verschmutzung verbundene Tätigkeit nur einen nicht überwiegenden Teil der Gesamttätigkeit des Arbeitnehmers ausmacht. Dafür, ob ua diese materiellrechtlichen Voraussetzungen der Beitragsfreiheit erfüllt sind, trifft den Dienstgeber zwar - mangels einer Verweisung auch auf die verfahrensrechtlichen Normen des Steuerrechts - keine Nachweispflicht, wohl aber - bedingt durch den Verfahrensgegenstand - eine qualifizierte Mitwirkungspflicht, die ihn dazu verhält, diesbezügliche konkrete Behauptungen aufzustellen und dafür geeignete Beweisanbote zu machen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Entgelt Begriff Steuerrechtliche Behandlung Nachverrechnung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080149.X02Im RIS seit
28.12.2001