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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1313a;Rechtssatz
Hat der Geschäftsführer der GmbH nicht behauptet, einen Vertreter iSd § 35 Abs 3 ASVG bestellt zu haben, so muss er sich bei Erfüllung der gegenüber der Gebietskrankenkasse konkret bestehenden Verpflichtungen ein allfälliges Verschulden der Kanzlei, bei welcher die Buchführung erfolgte und der offenbar auch der Verkehr mit der Gebietskrankenkasse oblag, nach den Grundsätzen über die Haftung für Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001080069.X02Im RIS seit
28.12.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011