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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0216 E 17. Mai 2001 RS 1 (hier ohne den letzten Halbsatz)Stammrechtssatz
Im Falle des Vorliegens eines genehmigungspflichtigen Körperschaftsbeschlusses kommt im Verfahren über dessen Genehmigung nur der Körperschaft, nicht aber deren Mitgliedern Parteistellung zu, weil die Mitglieder der Körperschaft darauf verwiesen sind, eine von ihnen gesehene Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung der Körperschaft gesondert, beispielsweise im Wege der sogenannten Minderheitenbeschwerde geltend zu machen (Hinweis E 11.9.1997, 97/07/0147; E 18.2.1992, 92/07/0021), wenn das Gesetz (hier: durch § 35 Abs 2 Vlbg FlVfLG 1979) einen solchen Weg eröffnet .
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998070083.X01Im RIS seit
17.12.2001