RS Vwgh 2001/7/27 97/08/0651

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §18a;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen des § 18a ASVG liegen lediglich dann nicht vor, wenn das - in einem dem Gesetz entsprechenden Ausmaß behinderte - Kind in einem solchen zeitlichen Ausmaß in einer Einrichtung untergebracht ist, dass von einem gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil, der sich in der verbleibenden Zeit seiner Pflege widmet, nicht mehr gesprochen werden kann (Hinweis E 21. September 1999, 99/08/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080651.X02

Im RIS seit

28.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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