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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §18a;Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 18a ASVG liegen lediglich dann nicht vor, wenn das - in einem dem Gesetz entsprechenden Ausmaß behinderte - Kind in einem solchen zeitlichen Ausmaß in einer Einrichtung untergebracht ist, dass von einem gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil, der sich in der verbleibenden Zeit seiner Pflege widmet, nicht mehr gesprochen werden kann (Hinweis E 21. September 1999, 99/08/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080651.X02Im RIS seit
28.12.2001