RS Vwgh 2001/7/27 99/08/0112

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

000
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §19 Abs1 idF 1996/201;
StruktAnpG 1996 Art23 Z13;

Rechtssatz

Anläßlich der durch das StruktAnpG 1996 erfolgten Änderung des § 19 Abs 1 zweiter Satz AlVG wurde nicht angeordnet, dass der Lauf der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits vollendeten Dreijahresfristen nach der neuen Rechtslage zu berechnen wäre (Hinweis E 19. Jänner 1999, 98/08/0310).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999080112.X02

Im RIS seit

29.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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