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000Norm
AlVG 1977 §19 Abs1 idF 1996/201;Rechtssatz
Anläßlich der durch das StruktAnpG 1996 erfolgten Änderung des § 19 Abs 1 zweiter Satz AlVG wurde nicht angeordnet, dass der Lauf der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits vollendeten Dreijahresfristen nach der neuen Rechtslage zu berechnen wäre (Hinweis E 19. Jänner 1999, 98/08/0310).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999080112.X02Im RIS seit
29.11.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009