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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0155 E 21. Jänner 1999 RS 7Stammrechtssatz
Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.
Schlagworte
Vorliegen eines Gutachtens StellungnahmeGutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070017.X03Im RIS seit
17.12.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2009