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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0122 E 18. Februar 1994 RS 3Stammrechtssatz
Angefochtene Beschlüsse einer Agrargemeinschaft sind von der Agrarbehörde daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder einen Regelungsplan in einer Weise verstoßen, daß Rechte der die Streitentscheidungskompetenz der Agrarbehörde in Anspruch nehmenden Rechtssubjekte verletzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998070083.X03Im RIS seit
17.12.2001