RS Vwgh 2001/7/27 97/08/0589

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §26 Abs1 Z1;
AlVG 1977 §26 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die mit der Dienstnehmerin vereinbarte Änderung des die Geschäftsführertätigkeit betreffenden Anstellungsvertrages im Sinne einer nunmehr bloß "geringfügigen Beschäftigung" begründete kein - neben ein (zuvor) karenziertes erstes Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber tretendes - zweites Dienstverhältnis, sondern lediglich die Modifikation der unter Beibehaltung der Geschäftsführerstellung nach wie vor aufrechten Hauptleistungspflichten ein- und desselben Dienstverhältnisses. Damit sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Karenzurlaubsgeld nicht erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080589.X01

Im RIS seit

18.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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