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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §26 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die mit der Dienstnehmerin vereinbarte Änderung des die Geschäftsführertätigkeit betreffenden Anstellungsvertrages im Sinne einer nunmehr bloß "geringfügigen Beschäftigung" begründete kein - neben ein (zuvor) karenziertes erstes Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber tretendes - zweites Dienstverhältnis, sondern lediglich die Modifikation der unter Beibehaltung der Geschäftsführerstellung nach wie vor aufrechten Hauptleistungspflichten ein- und desselben Dienstverhältnisses. Damit sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Karenzurlaubsgeld nicht erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080589.X01Im RIS seit
18.12.2001