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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0256/71 E 17. Februar 1972 VwSLg 8171 A/1972 RS 4Stammrechtssatz
Ausführungen über die nicht entscheidende Bedeutung des in § 7 Abs 1 Z 3 AVG umschriebenen Befangenheitsgrundes dann, wenn das Einschreiten ("als Bevollmächtigte einer Partei") aus der gleichen Interessenlage heraus erfolgt ist, wie sie auch für den Bf bestand (hier: das allenfalls aus diesem Grunde befangene Gemeinderatsmitglied war im Baubewilligungsverfahren als Organwalter der Gemeinde in deren Eigenschaft als Anrainer eingeschritten; die Beschwerde wurde durch Anrainer eingebracht).
Schlagworte
Einfluß auf die SachentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998070130.X01Im RIS seit
17.12.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009