RS Vwgh 2001/7/27 2000/08/0216

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Verfügbarkeit reicht es nicht aus, die Arbeitswilligkeit dadurch zu bekunden, dass die Bereitschaft erklärt wird, jede vom AMS vermittelte Beschäftigung anzunehmen, sofern aufgrund konkreter Umstände aller Grund zur Annahme besteht, dass im Hinblick auf die anzunehmende zeitliche Beanspruchung des Arbeitslosen nicht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern (zB) die Gründung und Betreibung eines eigenen Unternehmens das von ihm verfolgte Ziel ist (Hinweis E 31. Mai 2000, 97/08/0519).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000080216.X02

Im RIS seit

28.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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