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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
EO §183;Rechtssatz
Eine Zuschlagserteilung im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahrens weist jedenfalls keine einem Vertrag oder einem Übereinkommen im Sinn des § 42 NÖ FlVfLG 1975 ähnliche Merkmale auf, kommt es doch für die Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren und den damit verbundenen Eigentumserwerb nicht auf eine Willensübereinstimmung zwischen dem Eigentümer der zwangsversteigerten Liegenschaft und dem Erwerber, dem diese zugeschlagen wird, an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070087.X03Im RIS seit
17.12.2001