RS Vwgh 2001/7/27 2001/07/0087

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Veröffentlicht am 27.07.2001
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
23/04 Exekutionsordnung
80/06 Bodenreform

Norm

EO §183;
FlVfGG §50 Abs2;
FlVfLG NÖ 1975 §42;

Rechtssatz

Eine Zuschlagserteilung im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahrens weist jedenfalls keine einem Vertrag oder einem Übereinkommen im Sinn des § 42 NÖ FlVfLG 1975 ähnliche Merkmale auf, kommt es doch für die Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren und den damit verbundenen Eigentumserwerb nicht auf eine Willensübereinstimmung zwischen dem Eigentümer der zwangsversteigerten Liegenschaft und dem Erwerber, dem diese zugeschlagen wird, an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070087.X03

Im RIS seit

17.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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