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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung der Beschwerdeverfahren nach als Zurückziehung der Beschwerden gewerteten Mitteilungen der BeschwerdeführerRechtssatz
Die Beschwerdeführer teilten schriftlich mit, auf eine Entscheidung über die Beschwerde zu verzichten, und beantragten, das Beschwerdeverfahren "formlos und ohne Kostenspruch" einzustellen. Da diese Äußerungen als Zurückziehungen der Beschwerden zu werten sind, waren die Beschwerdeverfahren einzustellen.
ebenso: B v 23.09.02, B125/02.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auslegung eines Antrages, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B653.2002Dokumentnummer
JFR_09979371_02B00653_01