RS Vwgh 2001/8/7 97/14/0068

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Veröffentlicht am 07.08.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Insbesondere aus dem Erkenntnis vom 4. März 1986, 85/14/0164, ergibt sich, dass Abweichungen zwischen einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" führen, soweit eine ihrer Art nach vergleichbare Ausbildung auch im Einzugsbereich des Wohnortes vorliegt. Dieser bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit in- und ausländischer Studien angesetzte Maßstab ist auch bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit zweier inländischer Studienordnungen zu beachten, da es keinen Grund gibt, in- und ausländische Studien unterschiedlich zu behandeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140068.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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