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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Nach der ständigen Judikatur des VwGH gibt es kein abstraktes Recht auf ein "ordnungsgemäßes Verfahren" bzw auf Durchführung eines "ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens".
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160313.X01Im RIS seit
06.12.2002Zuletzt aktualisiert am
20.08.2010