RS Vwgh 2001/8/9 2001/16/0313

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Veröffentlicht am 09.08.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Nach der ständigen Judikatur des VwGH gibt es kein abstraktes Recht auf ein "ordnungsgemäßes Verfahren" bzw auf Durchführung eines "ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens".

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160313.X01

Im RIS seit

06.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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