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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Anspruch auf Rückerstattung der Steuer entsteht nicht schon mit der rechtlichen Möglichkeit, die Auflösung der Verträge zu verlangen, sondern erst mit der tatsächlichen Rückgängigmachung der Verträge (Hinweis E 7. Mai 1981, 1155, 1156/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160085.X02Im RIS seit
15.01.2002