RS Vwgh 2001/8/9 98/16/0303

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Veröffentlicht am 09.08.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §183 Abs3;

Rechtssatz

Eine Würdigung der Beweise hinsichtlich ihrer subjektiven Glaubwürdigkeit ist nur nach deren Aufnahme möglich; eine vorgreifende Beweiswürdigung ist unzulässig (Hinweis Stoll, BAO II, S. 1892).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160303.X01

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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