RS Vwgh 2001/8/9 2000/16/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2001
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1;

Rechtssatz

Jeder Erwerbsvorgang iSd § 1 GrEStG unterliegt selbstständig der Grunderwerbsteuerpflicht. Bei mehreren Erwerbsvorgängen ist grundsätzlich jeder Erwerbsvorgang, worunter nicht erst das Erfüllungsgeschäft, sondern schon das Verpflichtungsgeschäft zu verstehen ist, grunderwerbsteuerpflichtig (Hinweis E 28. Mai 1998, 97/16/0301). So ist etwa auch bei Kettengeschäften jedes Geschäft für sich steuerpflichtig. Insbesondere kommt es dabei auf den Umstand, ob das Eigentumsrecht im Grundbuch einverleibt worden ist, für die Erhebung der Grunderwerbsteuer in keiner Weise an (Hinweis E 30. April 1999, 99/16/0111, 0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160085.X04

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten