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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1;Rechtssatz
Jeder Erwerbsvorgang iSd § 1 GrEStG unterliegt selbstständig der Grunderwerbsteuerpflicht. Bei mehreren Erwerbsvorgängen ist grundsätzlich jeder Erwerbsvorgang, worunter nicht erst das Erfüllungsgeschäft, sondern schon das Verpflichtungsgeschäft zu verstehen ist, grunderwerbsteuerpflichtig (Hinweis E 28. Mai 1998, 97/16/0301). So ist etwa auch bei Kettengeschäften jedes Geschäft für sich steuerpflichtig. Insbesondere kommt es dabei auf den Umstand, ob das Eigentumsrecht im Grundbuch einverleibt worden ist, für die Erhebung der Grunderwerbsteuer in keiner Weise an (Hinweis E 30. April 1999, 99/16/0111, 0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160085.X04Im RIS seit
15.01.2002