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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Anh1 Abschn1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Anordnung eines entbündelnden Netzzuganges - Ausführungen dazu, dass die mit dem angefochtenen Bescheid getroffenen Regelungen betreffend den entbündelnden Netzzugang der mitbeteiligten Partei zu den Teilnehmeranschlussleitungen des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin im öffentlichen Interesse liegt; dies ist im Hinblick auf die Wichtigkeit solcher Maßnahmen für die Herstellung eines funktionsfähigen Marktes als zwingend im Sinn des § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG anzusehen. Es steht im Beschwerdefall der Zuerkennung der beantragten aufschiebenden Wirkung entgegen (Hinweis B 12.9.2000, AW 2000/03/0052).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001030022.A01Im RIS seit
27.11.2001