RS Vwgh 2001/8/21 99/09/0061

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Veröffentlicht am 21.08.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9;

Rechtssatz

Der Behörde ist - gleich der Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten (§ 9 VStG) - die Zuweisung einer "entsprechenden Anordnungsbefugnis" nachzuweisen. Auch dieser Nachweis muss aus der Zeit vor der Begehung der Tat stammen (Hinweis E 25. 10. 1994, 94/07/0027, E 14. 12. 1995, 95/07/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090061.X01

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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