Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass bei einem ethnischen Albaner, der aus einer Region bzw. aus einem daran angrenzenden Gebiet kommt, auf das sich die Aktionen der serbischen Kräfte schon ausgeweitet haben bzw. eine Ausweitung der Aktionen nicht auszuschließen ist, -
anders als für den Zeitraum vor dem 28. Februar 1998 - nicht von vornherein gesagt werden kann, dass die bloße Zugehörigkeit zur albanischen Bevölkerungsgruppe nicht ausreicht, die Flüchtlingseigenschaft zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998010630.X01Im RIS seit
26.11.2001