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19/05 MenschenrechteNorm
MRK Art6 Abs3 litb;Rechtssatz
Ausführungen im Beschwerdefall dazu, dass im konkreten Einzelfall sich der Beschuldigte in dem vor dem UVS stattzufindenden dritten Teil einer mündlichen Verhandlung auch unter dem Blickwinkel der "Vorbereitungszeit" faktisch effizient hätte verteidigen können (Hinweis E 18.11.1998, 96/09/0366).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020098.X03Im RIS seit
30.10.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2013