RS Vwgh 2001/8/24 2000/02/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.2001
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRK Art6 Abs3 litb;
VStG §51g Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen im Beschwerdefall dazu, dass im konkreten Einzelfall sich der Beschuldigte in dem vor dem UVS stattzufindenden dritten Teil einer mündlichen Verhandlung auch unter dem Blickwinkel der "Vorbereitungszeit" faktisch effizient hätte verteidigen können (Hinweis E 18.11.1998, 96/09/0366).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020098.X03

Im RIS seit

30.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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