RS Vwgh 2001/9/3 2001/10/0111

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Veröffentlicht am 03.09.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1332;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall ein Rechtsanwalt die inhaltliche Entscheidung, wie dem vom VwGH erteilten Verbesserungsauftrag zu entsprechen ist, der Kanzleiangestellten überlässt und insofern ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Parteienvertreters vorliegt, der nicht als bloß minderer Grad des Versehens im Sinn des § 46 Abs. 1 VwGG gewertet werden kann (vgl. für den Fall des Anschlusses einer - nach der früheren Rechtslage erforderlichen - vom Rechtsanwalt unterschriebenen weiteren Ausfertigung der Beschwerde den hg. Beschluss vom 9. Juni 1995, Zl. 94/02/0498, oder den Beschluss vom 20. Oktober 1998, Zl. 98/21/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100111.X01

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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