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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall ein Rechtsanwalt die inhaltliche Entscheidung, wie dem vom VwGH erteilten Verbesserungsauftrag zu entsprechen ist, der Kanzleiangestellten überlässt und insofern ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Parteienvertreters vorliegt, der nicht als bloß minderer Grad des Versehens im Sinn des § 46 Abs. 1 VwGG gewertet werden kann (vgl. für den Fall des Anschlusses einer - nach der früheren Rechtslage erforderlichen - vom Rechtsanwalt unterschriebenen weiteren Ausfertigung der Beschwerde den hg. Beschluss vom 9. Juni 1995, Zl. 94/02/0498, oder den Beschluss vom 20. Oktober 1998, Zl. 98/21/0149).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001100111.X01Im RIS seit
22.11.2001