RS Vwgh 2001/9/3 2001/10/0107

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Veröffentlicht am 03.09.2001
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Index

27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §22 Abs1;

Rechtssatz

Dem Stand der Rechtsanwälte gehören all jene an, die in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen sind (vgl das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 1978, Zl 1652/75, sowie das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 6. Oktober 1999, B 251/99).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100107.X02

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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