RS Vwgh 2001/9/3 2001/10/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2001
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art2;
VwRallg;

Rechtssatz

Zu den Grundsätzen, die in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren jedenfalls zu beachten sind, zählen die Pflicht, über ein zulässiges Rechtsmittel in der Sache zu entscheiden, zur Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes in einem geordneten Ermittlungsverfahren, zur Begründung von Bescheiden und zur Gewährung des Parteiengehörs.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100004.X01

Im RIS seit

16.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten