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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
AMG 1983 §11 Abs7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es nicht zutrifft, dass die Pflicht der Zulassungsbehörde, Versagungs- oder Widerrufsgründe im Sinne des § 23 Abs. 1 Z. 1 iVm § 22 Abs. 1 Z. 3 AMG wahrzunehmen, im Hinblick auf die "Therapiefreiheit" des Arztes allgemein oder in bestimmten Fällen suspendiert wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999100054.X05Im RIS seit
21.11.2001