RS Vwgh 2001/9/3 99/10/0054

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Veröffentlicht am 03.09.2001
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Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §11 Abs7;
AMG 1983 §22 Abs1 Z3;
AMG 1983 §23 Abs1 Z1;
ÄrzteG 1998 §2 Abs2 Z3;
ÄrzteG 1998 §49 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es nicht zutrifft, dass die Pflicht der Zulassungsbehörde, Versagungs- oder Widerrufsgründe im Sinne des § 23 Abs. 1 Z. 1 iVm § 22 Abs. 1 Z. 3 AMG wahrzunehmen, im Hinblick auf die "Therapiefreiheit" des Arztes allgemein oder in bestimmten Fällen suspendiert wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100054.X05

Im RIS seit

21.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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