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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich
Abweisung des Antrags eines Rechtsanwaltes auf Aufhebung der verhängten einstweiligen Maßnahme der Untersagung der Berufsausübung.
Es ist ausgeschlossen, dem Beschwerdeführer durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eine Rechtsstellung einzuräumen, die er vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht hatte und die ihm auch im Fall einer durch die Beschwerde veranlaßten Aufhebung des bekämpften Bescheides nicht zukäme.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B1361.2002Dokumentnummer
JFR_09979094_02B01361_01