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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein - in Erweiterung (Vergrößerung) des bestehenden Gasthausbetriebes errichteter - mit 120 Sitzplätzen projektierter, rd. 167 m2 großer, für den Betrieb eines "Landgasthauses" in einer Gemeinde mit rd. 2000 Einwohnern vorgesehener Speisesaal entspricht dem Typus eines Gasthauses in einem Dorfgebiet. Es ist auch keineswegs für ein Gasthaus dieser Art und Größe untypisch, wenn im Rahmen des Betriebes des Gastgewerbes in diesem Speisesaal Veranstaltungen (auch mit Musikbetrieb) zur Befriedigung insbesondere der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung des Dorfgebietes, wie z. B. Hochzeiten, abgehalten werden, weil beim Betrieb des Gasthauses auch bei Durchführung solcher Veranstaltungen keine Lärmemissionen in einer Intensität zu erwarten sind, dass die im § 2 der OÖ Grenzwertverordnung für Dorfgebiet festgelegten Grenzwerte für Lärmimmissionen überschritten werden.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000050074.X04Im RIS seit
29.10.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009