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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die behauptete Wertminderung der Liegenschaft des Nachbarn wegen der durch die Bauführung ermöglichten Einsicht auf seine Liegenschaft ist als privatrechtliche Einwendung zu qualifizieren, die weder zu einer Versagung der Baubewilligung noch zu einer die behauptete Wertminderung vermeidenden Auflage führen kann.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Privatrechte der Nachbarn BauRallg5/1/8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050037.X03Im RIS seit
23.10.2001