RS Vwgh 2001/9/4 2001/05/0037

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Veröffentlicht am 04.09.2001
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Die behauptete Wertminderung der Liegenschaft des Nachbarn wegen der durch die Bauführung ermöglichten Einsicht auf seine Liegenschaft ist als privatrechtliche Einwendung zu qualifizieren, die weder zu einer Versagung der Baubewilligung noch zu einer die behauptete Wertminderung vermeidenden Auflage führen kann.

Schlagworte

Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Privatrechte der Nachbarn BauRallg5/1/8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001050037.X03

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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