Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
Aufenthaltsrecht Bosnien-Herzegowina 1996/299 §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/21/0020Rechtssatz
Hinsichtlich des in der Verordnung BGBl Nr 299/1996 geforderten Tatbestandsmerkmales der Staatsangehörigkeit von Bosnien-Herzegowina hat die belBeh festgestellt, dass die Fremden bosnische Serben seien und aus einem Heimatort kämen, der im heutigen Bosnien liege. An dieser bosnischen Staatsangehörigkeit ändert (noch) nichts, dass den Fremden Reisepässe der Bundesrepublik Jugoslawien ausgestellt wurden, weil daraus (und aus der Erlangung der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Jugoslawien) im Hinblick auf eine mögliche Doppelstaatsbürgerschaft (Hinweis E 13. März 1998, 97/19/0872) noch nicht auf den Verlust der Staatsbürgerschaft von Bosnien-Herzegowina geschlossen werden kann (Hinweis E 19. Mai 2000, 96/21/0610).
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998210019.X02Im RIS seit
27.11.2001