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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §19 Abs2;Rechtssatz
Der VwGH hat den Bescheid betreffend Abweisung eines Asylantrages des Fremden gemäß § 6 Z 2 und Feststellung gemäß § 8 AsylG 1997 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Dies bewirkte zwar, dass dieser Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, seine rechtliche Existenz blieb dadurch jedoch unberührt. Damit liegt eine - wenn auch noch nicht endgültige - Entscheidung über den Asylantrag des Fremden vor, die gemäß § 19 Abs. 2 AsylG 1997 der Zuerkennung einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung entgegen steht (Hinweis E 4. Juli 2000, 2000/21/0033).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000210022.X01Im RIS seit
15.11.2001