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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §291a Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/18/0426 E 14. März 2000 RS (Hier: Der Fremde verdient als Prospektverteiler monatlich S 3.500,--. Dieser Bezug liegt deutlich unter dem allgemeinen Grundbetrag des § 291a Abs. 1 EO ("Existenzminimum").)Stammrechtssatz
Wenn der Fremde angibt, seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften (er habe für den Zeitraum 1. Mai 1996 bis 9. September 1996 S 6.243,82 erhalten) zu bestreiten und von der Caritas mit allem Nötigen versorgt zu werden, so reicht dieser Betrag angesichts der Höhe des gesetzlichen Existenzminimums (vgl die Existenzminimum-Verordnung 1999, BGBl II Nr 1998/447) keineswegs aus, um den Unterhalt des Fremden für einen nicht bloß kurzen Zeitraum als gesichert erscheinen zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999210090.X02Im RIS seit
15.11.2001