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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §86Leitsatz
Einstellung von Verfahren betreffend Erstreckung des von der Mutter beantragten Asylrechts auf die minderjährigen Beschwerdeführer wegen materieller Klaglosstellung infolge Erstreckung des dem Vater gewährten Asyls; kein KostenzuspruchRechtssatz
Eine im Beschwerdeverfahren angefochtene Erledigung wird unwirksam, wenn die Behörde durch eine neue Entscheidung den Erfolg der Beschwerde vorwegnimmt.
Ein solcher Fall ist hier aufgrund der Asylgewährungen durch Erstreckung des dem Vater gewährten Asyls gegeben, denn der Zweck der Beschwerdeverfahren, nämlich die Asylgewährung, ist auf eine andere Weise vollständig verwirklicht worden. Die Verfahren waren sohin in sinngemäßer Anwendung des §86 VfGG einzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B888.2001Dokumentnummer
JFR_09979077_01B00888_2_01