RS Vwgh 2001/9/12 2001/13/0115

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/13/0055 E 12. September 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Allgemein gehaltene Rechtsausführungen und Hinweise auf verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse allein können ausreichende, auf den konkreten Fall bezogene Sachverhaltsfeststellungen zu den vom Abgabepflichtigen relevierten rechtserheblichen Fragen nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130115.X04

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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