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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die von der abgabepflichtigen GmbH behauptete Erfolgsabhängigkeit der Einnahmen der Geschäftsführer mit dem Hinweis auf die vom Verwaltungsgerichtshof im seinem Erkenntnis vom 23. Mai 1996, 94/15/0069, zum Werbungskostencharakter des Arbeitslohnverzichts eines Geschäftsführers angestellten Überlegungen zu bestreiten, ist rechtlich verfehlt (Hinweis E 18.7.2001, 2001/13/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130115.X05Im RIS seit
15.01.2002