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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Folgen einer schlechten Geschäftsführung (und damit auch allfällig verbundene Liquiditätsschwierigkeiten der Gesellschaft) treten auch unabhängig davon ein, ob der Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt ist oder nicht (Hinweis E 23.4.2001, 2001/14/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130101.X04Im RIS seit
25.01.2002