RS Vwgh 2001/9/12 99/13/0166

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/13/0167

Rechtssatz

Ein Scheingeschäft setzt den gemeinsamen Vorsatz der Vertragsteile voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130166.X02

Im RIS seit

25.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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