RS Vwgh 2001/9/12 2001/13/0101

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Mit der Entlohnung des Geschäftsführers in Form einer monatlich (12 mal jährlich) bezahlten Vergütung von 30.000 S ist ein kontinuierlich ausbezahlter Bezug gegeben, der ein in der Geschäftsführungstätigkeit gelegenes Unternehmerwagnis nicht erkennen lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130101.X03

Im RIS seit

25.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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