Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Mit der Entlohnung des Geschäftsführers in Form einer monatlich (12 mal jährlich) bezahlten Vergütung von 30.000 S ist ein kontinuierlich ausbezahlter Bezug gegeben, der ein in der Geschäftsführungstätigkeit gelegenes Unternehmerwagnis nicht erkennen lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130101.X03Im RIS seit
25.01.2002