Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z1;Rechtssatz
Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist bereits anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichten grundsätzlich auf eine unbestimmte Zahl von Personen erstreckt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130184.X01Im RIS seit
25.01.2002