Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die im Verfahren über die Erteilung von Außenabflugbewilligungen anzuwendenden Verwaltungsvorschriften räumen dem Jagdausübungsberechtigten des betroffenen Gebietes in der Sache einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse nicht ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999030272.X01Im RIS seit
21.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015