RS Vwgh 2001/9/12 99/03/0272

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §9 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;

Rechtssatz

Die im Verfahren über die Erteilung von Außenabflugbewilligungen anzuwendenden Verwaltungsvorschriften räumen dem Jagdausübungsberechtigten des betroffenen Gebietes in der Sache einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse nicht ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999030272.X01

Im RIS seit

21.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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