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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/13/0038Rechtssatz
Mögliche Haftungsinanspruchnahmen eines Geschäftsführers, die Möglichkeit zur Tätigkeitserbringung auch durch Dritte, die Ausbezahlung der Bezüge "nur 12 x jährlich", die fehlende zeitliche Begrenzung der Arbeitszeit, die Tragung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Geschäftsführer oder der fehlende Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hindern die Zuordnung zu den Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG nicht (Hinweis E 22.9.2000, 2000/15/0089; E 18.7.2001, 2001/13/0090; E 18.7.2001, 2001/13/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130219.X01Im RIS seit
25.01.2002