RS Vwgh 2001/9/12 99/13/0069

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1 Z3;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Handelte es sich um eine auf Dauer angelegte sonstige Leistung, so ist mit der bloßen Bezeichnung "Werknutzungsrechte" Art und Umfang der Leistung nicht ausreichend bezeichnet, sodass derartige Rechnungen den Bestimmungen der Z 3 des § 11 Abs 1 UStG 1994 nicht entsprechen. Dies gilt auch für eine Rechnung über "Mehrarbeit für den Katalog Spezialitäten der österreichischen Zuckerbäcker".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130069.X01

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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