RS Vwgh 2001/9/12 96/13/0043

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §93;
EStG 1972 §95;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/13/0044

Rechtssatz

Ein mittelbarer Einfluss auf eine Kapitalgesellschaft bewirkt für sich allein noch keine Anteilsinhaberschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130043.X03

Im RIS seit

25.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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